Technik und Recht Seminare
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (offizieller Titel: Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)) ist seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich anzuwenden. Sie regelt das einheitliche Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes. Des Weiteren sind im internationalen Wettbewerb schutzwürdige Innovationen, unternehmenseigene Unique Selling Points und Technisches Wissen wichtiger denn je. Zukunftsorientierte Unternehmen aus allen Bereichen müssen das nötige Know-how sowie ein gut strukturiertes Security Management für diesen Wettbewerb mitbringen. Die stärkere Differenzierung der gesetzlichen Vorschriften und Normen in dem jeweiligen Umfeld spielen deshalb eine wesentliche Rolle.
Technisches Grundwissen für Kaufleute
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03.07.2024 - 04.07.2024
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Dauer
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Standardpreis
750,00 EUR
Handhabung von Genehmigungsverfahren und Nebenbestimmungen
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Haftungsrecht und Strafrecht für Umweltbeauftragte
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Grundlagen des Rechts der Erneuerbaren Energien
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Grundlagen des Wettbewerbsrechts
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